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Leistungen

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Haupt- und Abgasuntersuchungen nach §29 StVZO

Die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) nach §29 StVZO sorgen für Sicherheit, Verkehrstauglichkeit und die Einhaltung gesetzlicher Umweltstandards. Bei der Prüfung werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk, Reifen sowie die Abgaswerte Ihres Fahrzeugs kontrolliert.

Eine rechtzeitige HU/AU hilft dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen, Bußgelder zu vermeiden und den Wert Ihres Fahrzeugs zu erhalten. Professionelle Kfz-Werkstätten unterstützen Sie mit fachgerechter Vorbereitung und schneller Terminvergabe – für eine sichere und gesetzeskonforme Mobilität.

02

Änderungsabnahmen - §19(3) StVZO

Technische Änderungen am Fahrzeug müssen häufig offiziell geprüft und eingetragen werden. Mit einer Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO bleibt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erhalten und alle Umbauten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Ob Fahrwerk, Felgen, Spurverbreiterung, Sportauspuff oder weitere Fahrzeugumbauten – eine fachgerechte Prüfung sorgt für Sicherheit und Rechtssicherheit im Straßenverkehr.

Wir unterstützen Sie bei der schnellen und professionellen Abnahme Ihrer Fahrzeugänderungen – zuverlässig, kompetent und gesetzeskonform.

03

Eintragungen und Einzelabnahmen - §§19(2) und 21 StVZO

Technische Änderungen am Fahrzeug müssen häufig offiziell geprüft und eingetragen werden. Wir unterstützen Sie bei TÜV-Eintragungen und Einzelabnahmen nach §§ 19(2) und 21 StVZO – schnell, professionell und zuverlässig. Ob Fahrwerk, Felgen, Abgasanlage, Leistungssteigerung oder Sonderumbauten: Wir begleiten Sie bei der legalen Abnahme Ihres Fahrzeugs und sorgen dafür, dass alle Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Für sichere, legale und professionelle Fahrzeugumbauten.

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Oldtimergutachten - §23 StVZO

Ein Oldtimergutachten nach §23 StVZO ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen. Dabei wird geprüft, ob sich das Fahrzeug in einem guten, weitgehend originalen und erhaltenswerten Zustand befindet.

Die Begutachtung umfasst unter anderem Karosserie, Technik, Innenraum und Originalität des Fahrzeugs. Ein professionelles Gutachten schafft Sicherheit bei Zulassung, Versicherung, Verkauf und Werterhalt Ihres Oldtimers.

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen:

  • mindestens 30 Jahre alt

  • guter Pflege- und Erhaltungszustand

  • weitgehend originalgetreu

  • keine erheblichen Mängel

Ein qualifiziertes Oldtimergutachten bietet die ideale Grundlage für die Anerkennung Ihres Fahrzeugs als historisches Kulturgut nach §23 StVZO.

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Begutachtungen von Neufahrzeugen - §13 EG-FGV

Professionelle Begutachtungen von Neufahrzeugen nach §13 EG-FGV für eine sichere und rechtskonforme Fahrzeugzulassung. Ob Importfahrzeuge, Sonderfahrzeuge oder Fahrzeuge ohne vollständige EU-Typgenehmigung – alle technischen Anforderungen werden fachgerecht geprüft und dokumentiert.

Zu unseren Leistungen gehören die Prüfung technischer Fahrzeugdaten, Unterstützung bei der Typisierung sowie die Vorbereitung relevanter Unterlagen für Behörden und Zulassungsstellen. Schnell, zuverlässig und kompetent für Privatkunden, Autohäuser und Unternehmen.

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Unterstützung und Koordination bei der Erstellung von Teiletypgenehmigung und ABE

Die Erstellung von Teilegutachten und Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) ist ein zentraler Schritt zur rechtssicheren Nutzung von Fahrzeugteilen im Straßenverkehr. Ohne entsprechende Genehmigungen ist eine Eintragung oder legale Verwendung meist nicht möglich.

Wir unterstützen Hersteller, Händler und Importeure bei der Koordination des gesamten Genehmigungsprozesses – von der technischen Vorbereitung bis zur Abstimmung mit Prüfinstituten und Behörden wie dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie technischen Prüfstellen wie dem TÜV. Ziel ist eine reibungslose, normkonforme und praxisorientierte Umsetzung aller erforderlichen Schritte bis zur Zulassung.

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UVV-Prüfungen

UVV-Prüfungen (Unfallverhütungsvorschriften) sind gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen für Arbeitsmittel, Maschinen und Fahrzeuge in Unternehmen. Sie dienen dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Im Rahmen der Prüfung werden Betriebsmittel auf ihren sicheren Zustand kontrolliert und gemäß den Vorgaben der DGUV dokumentiert. Je nach Einsatzbereich betrifft dies unter anderem Maschinen, elektrische Geräte, Leitern oder Firmenfahrzeuge.

Regelmäßige UVV-Prüfungen erhöhen die Arbeitssicherheit, schützen Mitarbeiter und helfen Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten und Haftungsrisiken zu reduzieren.

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Gasanlagen und Gassystemeinbauprüfungen

Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für Fahrzeuge mit nachgerüsteten Gasanlagen (LPG/CNG). Sie stellt sicher, dass der Einbau fachgerecht erfolgt ist und alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt werden.

Im Rahmen der Prüfung werden insbesondere Dichtheit, Einbauqualität und die technische Konformität der Anlage kontrolliert. Nur bei positivem Ergebnis kann die Gasanlage ordnungsgemäß in die Fahrzeugpapiere eingetragen und im Straßenverkehr genutzt werden.

Regelmäßige Kontrollen von Gasanlagen erhöhen die Betriebssicherheit, verhindern technische Risiken und sichern die gesetzliche Zulassung des Fahrzeugs.

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Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern

Die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitswartung von Freizeitfahrzeugen. Sie stellt sicher, dass die Gasanlage dicht, funktionsfähig und frei von Risiken wie Lecks oder Defekten ist. Flüssiggasanlagen werden für Heizung, Kochen und Kühlschrankbetrieb genutzt. Durch Alterung oder Erschütterungen können Undichtigkeiten entstehen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Fazit: die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern ist essenziell für Sicherheit und Zuverlässigkeit im mobilen Reisen.

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Beratung zu zulassungsrelevanten Themen

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11

Erstellen von Schaden- und Wertgutachten

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Direkt mit uns in Kontakt treten

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